Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | In der Schlei 45a, 65611 Brechen |
Telefon: | 064389250116 |
Anschrift: | In der Schlei 45, 65611 Brechen |
Telefon: | 06438922974 |
Anschrift: | Lindenstr. 1a, 65551 Limburg a. d. Lahn |
Telefon: | 0643174603 |
Anschrift: | Bert Brecht Str. 72a, 65582 Diez |
Telefon: | 0643263997 |
Anschrift: | Gartenstr. 20, 65549 Limburg a. d. Lahn |
Telefon: | 06431946054 |
Anschrift: | Am Urseltersbrunnen 3-5, 65618 Selters (Taunus) |
Telefon: | 064838067865 |
E-Mail: | brunnenzwerge@lahn-kinderkrippen.de |
Anschrift: | Friedhofstr. 15, 65582 Diez |
Telefon: | 0643262486 |
Anschrift: | Schlesierstr. 27, 65582 Diez |
Telefon: | 064323855 |
Anschrift: | Münsterer Str. 14, 65618 Selters (Taunus) |
Telefon: | 064837616 |
E-Mail: | kiga-nselters@web.de |
Kaltenholzhausen am Kaltenbach gehört der Verbandsgemeinde Hahnstätten an. Zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten von Kaltenholzhausen zählen die Motocross-Strecke, das alte Rathaus, die evangelische...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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