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Lohnsteuerhilfe Burrweiler (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Carl-Gördeler-Str. 16, 67346 Speyer
Telefon:0623276127
Fax:06232678412
E-Mail:petra.schmitt@vlh.de
Anschrift:Kruppstr. 10, 76344 Eggenstein
Telefon:072166491637
E-Mail:stephanie.schuhmaier@vlh.de
Anschrift:Neustadter Str. 21, 67112 Mutterstadt
Telefon:0623450611
Fax:0623450611
E-Mail:holger.diebold@vlh.de
Anschrift:Woogstr. 57a, 67117 Limburgerhof
Telefon:06236461155
E-Mail:angela.cimniak@vlh.de
Anschrift:Peterskopfstr. 4, 67133 Maxdorf
Telefon:0623780481
Fax:0623780942
E-Mail:nadja.udwari@vlh.de
Anschrift:Späthstr. 30, 67655 Kaiserslautern
Telefon:063158905
E-Mail:julia.fritzler@vlh.de
Anschrift:Parkstr. 43, 67655 Kaiserslautern
Telefon:06302982859
E-Mail:renate.conde@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 70, 76776 Neuburg
Telefon:07273949278
Fax:07273949279
E-Mail:bernd.degitz@vlh.de
Anschrift:Industriestr. 13, 67141 Neuhofen
Telefon:062365785995
Fax:062365785994
E-Mail:kirstin.eiselstein@vlh.de
Anschrift:In den Fahrgärten 24 - 26, 67165 Waldsee
Telefon:06236509536
Fax:06236509537
E-Mail:carolin.robbel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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