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Kindergärten in Saarland - Anschrift & Kontakt (Seite 5)

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Zum Kindergarten 22, 66839 Schmelz
Telefon:068873170
Anschrift:Feldstraße 25, 66292 Riegelsberg
Telefon:068063908
E-Mail:riegelsberg@evkita-saar.de
Anschrift:Im Flürchen 19b, 66839 Schmelz
Telefon:0688787793
Anschrift:Pestalozzistraße 25, 66280 Sulzbach
Telefon:068975010040
Fax:06897508102
E-Mail:kindergarten@stadt-sulzbach.de
Anschrift:Martin-Luther-Straße 65, 66280 Sulzbach
Telefon:068973769
Fax:06897503503
E-Mail:st.hildegard-neuweiler@kita-saar.de
Anschrift:Bettinger Straße 1, 66839 Schmelz
Telefon:068872156
Anschrift:Klosterstraße 34, 66125 Saarbrücken
Telefon:0689774389
Fax:06897778730
E-Mail:dudweilerobh@evkita-saar.de
Anschrift:Winterbachsroth 7, 66125 Saarbrücken
Telefon:068977789427
Fax:068977789419
Anschrift:Petrusstraße 24-26, 66125 Saarbrücken
Telefon:06897762042
Fax:06897767160
E-Mail:kita.herrensohr@saarbruecken.de
Anschrift:Rockentalstraße 40, 66386 St. Ingbert
Telefon:0689434428
E-Mail:kita-herzmariae-igb@t-online.de
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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