Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Jeetzer Dorfstr. 27, 39624 Kalbe/Milde |
Telefon: | 0390302732 |
Anschrift: | Döllnitzer Str. 28, 39629 Bismark (Altmark) |
Telefon: | 0390892594 |
Anschrift: | Platz der Jugend 1, 39624 Bismark (Altmark) |
Telefon: | 0390892070 |
Anschrift: | Str. der Einheit 11, 39629 Bismark (Altmark) |
Telefon: | 0390892661 |
Anschrift: | Windmühlenstr. 15, 99425 Weimar |
Telefon: | 03643901296 |
E-Mail: | kita-windmuehle@htg-weimar.de |
Anschrift: | Zienauer Str. 16, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 03907712513 |
Anschrift: | Am Sportplatz 2, 39624 Kalbe /Milde |
Telefon: | 0390302585 |
Anschrift: | Zum Lindengut 77, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039084259 |
Anschrift: | Vorderstr. 1, 38486 Klötze |
Telefon: | 0390941309 |
Anschrift: | Schulstr. 77 a, 29416 Apenburg-Winterfeld |
Telefon: | 039009791 |
Kalbe (Milde) liegt im Altmarkkreis Salzwedel, zentral in der Altmark am Fluss Milde. Schon im Jahre 983 wurde Kable erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter anderem Grabstätten auf dem...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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