Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | H.-Heine-Str. 26, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039088802145 |
Anschrift: | Bodestr. 3, 39118 Magdeburg |
Telefon: | 03916201876 |
Anschrift: | Hauptstr. 28, 39606 Bismark (Altmark) |
Telefon: | 0390893418 |
Anschrift: | Schulstr. 11 a, 39624 Kalbe /Milde |
Telefon: | 039083150 |
Anschrift: | Am Bahnhof 6a, 39619 Arendsee (Altmark) |
Telefon: | 03939981816 |
Anschrift: | Kleine Velgauer Str. 17, 29410 Arendsee (Altmark) |
Telefon: | 039034234 |
Anschrift: | Badel Nr. 25, 39624 Kalbe/Milde |
Telefon: | 039009264 |
Anschrift: | Wernstedter Dorfstr. 46, 39624 Kalbe (Milde) |
Telefon: | 0390802447 |
Anschrift: | Kastanienallee 33, 39606 Altmärkische Höhe |
Telefon: | 039391310 |
Anschrift: | Zum Lindengut 77, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039084259 |
Vienau befindet sich am Rande des Kalbescher Werders. Zu den wohl bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das Herrenhaus Mehrin, die Burgruine und die Kirchen auf dem Gebiet des Ortsteils von Kalbe (Milde).
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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