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Kindergärten in Dorst - Anschrift & Kontakt (Seite 2)

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Maschenpromenade 8, 39340 Haldensleben
Telefon:0390443477
(5)
Kinderkrippe Zwergenhaus
10.11 km von Dorst
Anschrift:Burgstr. 16, 39340 Haldensleben
Telefon:03904461449
(1)
Kindertagesstätte "Fuchsbau"
10.43 km von Dorst
Anschrift:Kommunikationsweg 11a, 39326 Niedere Börde
Telefon:03920287370
Anschrift:Magdeburger Str. 70 b, 39340 Haldensleben
Telefon:0390445127
(7)
Kindertagesstätte Max und Moritz
10.64 km von Dorst
Anschrift:Waldring 107, 39340 Haldensleben
Telefon:0390443455
Anschrift:Gröperstr. 12, 39340 Haldensleben
Anschrift:Barfüßerstr. 4, 99817 Eisenach
Telefon:03691881228
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 7a, 99817 Eisenach
Telefon:03691890243
(1)
Kindertagesstätte Süplingen
11.17 km von Dorst
Anschrift:Gartenweg 1, 39343 Haldensleben
Telefon:039053208
Anschrift:Vor dem Tore 22 b, 39345 Flechtingen
Telefon:0390542450
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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