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Lohnsteuerhilfe Kroppenstedt (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:An der Landwehr 2, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:034757089990
E-Mail:petra.henning@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 185, 06528 Blankenheim
Telefon:03465961519
Fax:034659617190
E-Mail:petra.henning@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 1 B, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475250442
E-Mail:hans-joachim.koeppe@vlh.de
Anschrift:Neue Weide 11, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464342964
Fax:03464342964
E-Mail:cornelia.redlich@vlh.de
Anschrift:Str. der Einheit 22, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475611856
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
Anschrift:Oberröblinger Str. 24, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464611535
Fax:03464544850
E-Mail:sabine.kuehnold@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 12, 39326 Angern
Telefon:0393634436
Fax:03936391031
E-Mail:dietmar.wesemann@vlh.de
Anschrift:Hallesche Str. 69, 06536 Südharz
Telefon:034651919895
E-Mail:daniel.wenzel@vlh.de
Anschrift:Waldstr. 10a, 39517 Burgstall
Telefon:0393644220
E-Mail:wolfgang.jaeger@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 3, 39646 Oebisfelde
Telefon:039002985497
E-Mail:sandra.peters@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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