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Lohnsteuerhilfe Casekirchen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Geraer Str. 13, 07570 Weida
Telefon:03660361906
Fax:03660361908
E-Mail:cornelia.raths@vlh.de
Anschrift:Wiehesche Str. 2, 06571 Roßleben
Telefon:016096275109
E-Mail:birgit.schiele@vlh.de
Anschrift:Pestalozzistr. 13, 04442 Zwenkau
Telefon:034203447882
Fax:03420344025
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
Anschrift:Nebraer Weg 10, 06268 Querfurt
Telefon:03477126756
Fax:03477125242
E-Mail:dagmar.hecker@vlh.de
Anschrift:Dienstädt 49, 07768 Eichenberg
Telefon:03642360541
Fax:03642322490
E-Mail:andrea.guether@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 55, 06258 Schkopau
Telefon:03457821325
E-Mail:barbara.mark@vlh.de
Anschrift:Zschochersche Allee 68, 04207 Leipzig
Telefon:03419403330
Fax:03419403331
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
Anschrift:Oppurger Weg 4, 07381 Pößneck
Telefon:03647420704
Fax:03647425271
E-Mail:iris.schilling@vlh.de
Anschrift:Allstedter Str. 6, 06295 Osterhausen
Telefon:03477691861
Fax:03477691861
E-Mail:steffi.ziervogel-sommer@vlh.de
Anschrift:Grauwackeweg 23, 04249 Leipzig
Telefon:03414224298
Fax:03414224299
E-Mail:uwe.schnabel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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