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Lohnsteuerhilfe Arnstein (Sachsen-Anhalt) (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Str. der Einheit 22, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475611856
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
Anschrift:Anemonenweg 16, 06493 Ballenstedt
Telefon:03948381315
E-Mail:waltraud.augner@vlh.de
(1)
Lohnsteuerhilfeverein Salzatal (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
25.42 km von Arnstein (Sachsen-Anhalt)
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 2, 06198 Salzatal
Telefon:03477320421
E-Mail:christine.mueller@vlh.de
Anschrift:Str. der Freundschaft 18, 06279 Farnstädt
Telefon:03477421822
E-Mail:claudia.warwel@vlh.de
Anschrift:Stedtener Str. 40, 06317 Seegebiet Mansfelder Land
Telefon:03477429841
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
Anschrift:Str. der Einheit 55, 06179 Teutschenthal
Telefon:03460131367
Fax:03460131368
E-Mail:hans-dieter.wendt@vlh.de
Anschrift:Friedensstr. 2c, 06193 Petersberg
Telefon:01717454336
E-Mail:ralf.gebauer@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Unseburg (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
28.37 km von Arnstein (Sachsen-Anhalt)
Anschrift:Breite Str. 15a, 39435 Unseburg
Telefon:03926330837
Fax:03926330837
E-Mail:ingrid.doehner@vlh.de
Anschrift:Magdeburger Str. 47, 06366 Köthen
Telefon:03496218405
E-Mail:birgit.rohr@vlh.de
Anschrift:Nordstr. 28, 06120 Halle (Saale)
Telefon:03456802139
Fax:03456802139
E-Mail:patricia.ehrhardt@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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