Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eislebener Str. 2, 99086 Erfurt |
Telefon: | 03615668273 |
Fax: | 03615668273 |
Anschrift: | Diesterwegstr. 37, 6128 Halle (Saale) |
Anschrift: | Virchowstr. 4, 6120 Halle (Saale) |
Anschrift: | Am Brückberg 1, 6311 Helbra |
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Anschrift: | Hüttenplatz 15, 6526 Sangerhausen |
Telefon: | 03464582020 |
E-Mail: | kita.obersdorf@stadt.sangerhausen.de |
Anschrift: | Friedrich-Fröbel-Str. 5 , 6295 Lutherstadt Eisleben |
Telefon: | 03475715745 |
E-Mail: | kita.froebel@lutherstadt-eisleben.info |
Anschrift: | Weinbergsiedlung 7, 6279 Farnstädt |
Telefon: | 03477620503 |
Anschrift: | Fröbelstr. 4, 6895 Zahna-Elster |
Telefon: | 03492260504 |
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Anschrift: | Hasentorstr. 10b, 6526 Sangerhausen |
Telefon: | 03464573400 |
E-Mail: | kita.hasentor@stadt.sangerhausen.de |
Die urkundliche Ersterwähnung von Holdenstedt wird auf das ausgehende 9. Jahrhundert datiert. Der Ortsteil von Allstedt befindet sich zwischen den Städten Eisleben und Sangershausen. Der alljährliche...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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