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Lohnsteuerhilfe Seeburg (Mansfelder Land) (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Baumweg 17, 04420 Markranstädt
Telefon:03420518871
Fax:03420518872
E-Mail:adelheid.lehmann@vlh.de
Anschrift:Am Teich 16, 04420 Markranstädt
Telefon:03420588766
Fax:03420599917
E-Mail:maritta.wittig@vlh.de
Anschrift:Salzstr. 28, 99518 Bad Sulza
Telefon:03646122531
Fax:03646122531
E-Mail:frank.graf@vlh.de
Anschrift:Robert-Koch-Str. 3, 99628 Buttstädt
Telefon:03637340449
E-Mail:ralf.gerlach@vlh.de
Anschrift:Wählitzer Weg 12, 06679 Hohenmölsen
Telefon:03444124088
E-Mail:manuela.oeftger@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Kölleda (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
45.74 km von Seeburg (Mansfelder Land)
Anschrift:Roßplatz 20, 99625 Kölleda
Telefon:036356029709
E-Mail:ralf.gerlach@vlh.de
Anschrift:Friedensstr. 7, 06679 Hohenmölsen
Telefon:03444122665
Fax:03444122665
E-Mail:andrea.pommerencke@vlh.de
Anschrift:Schochplan 33, 06847 Dessau-Roßlau
Telefon:0340511422
E-Mail:evelin.lorenz@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Teuchern (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
50.32 km von Seeburg (Mansfelder Land)
Anschrift:Teucherner Str. 86, 06682 Teuchern
Telefon:03444320713
Fax:03444322100
E-Mail:marina.klotz@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Unseburg (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
50.95 km von Seeburg (Mansfelder Land)
Anschrift:Breite Str. 15a, 39435 Unseburg
Telefon:03926330837
Fax:03926330837
E-Mail:ingrid.doehner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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