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Lohnsteuerhilfe Geusa (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Arndtstr. 70, 04275 Leipzig
Telefon:03414626757
Fax:03416511746
E-Mail:andrea-angelika.poelzig@vlh.de
Anschrift:Schletterstr. 13d, 04539 Groitzsch
Telefon:03429641794
E-Mail:ines.brause@vlh.de
Anschrift:Zschortauer Str. 76, 04129 Leipzig
Telefon:03419106852
Fax:03412337595
E-Mail:annett.onasch@vlh.de
Anschrift:Am Gestüt 24, 06780 Zörbig
Telefon:03495625102
Fax:03495622193
E-Mail:karin.habel-lauszus@vlh.de
Anschrift:Walter-Albrecht-Weg 95, 04357 Leipzig
Telefon:034160016991
E-Mail:fritz.haendler@vlh.de
Anschrift:Taubestr. 15, 04347 Leipzig
Telefon:03413014551
Fax:03413014552
E-Mail:guido.zacharias@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 38, 06711 Zangenberg
Telefon:03441288413
Fax:03441215940
E-Mail:inge.czossek@vlh.de
Anschrift:Str. der Einheit 22, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475611856
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 1 B, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475250442
E-Mail:hans-joachim.koeppe@vlh.de
Anschrift:Am Wallgraben 32, 04509 Delitzsch
Telefon:034202877629
E-Mail:nancy.frauboese@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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