Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfstr. 87, 8428 Langenbernsdorf |
Telefon: | 0366082403 |
Fax: | 036608215633 |
E-Mail: | na.evangelische.kita@t-online.de |
Anschrift: | Ruppertsgrüner Str. 6, 8427 Fraureuth |
Telefon: | 037612455 |
E-Mail: | kita-regenbogen@fraureuth.de |
Anschrift: | Freistr. 2, 8412 Werdau |
Telefon: | 037613969 |
Fax: | 03761186711 |
E-Mail: | kitazwergenland@t-online.de |
Anschrift: | Hauptstr. 17 a, 6188 Landsberg |
Telefon: | 03460420165 |
Anschrift: | V.-Blüthgen-Str. 25, 6780 Zörbig |
Telefon: | 03495620315 |
Anschrift: | Landsberger Str. 5, 6188 Landsberg |
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Anschrift: | Riedaer Str. 18, 6780 Zörbig |
Telefon: | 03495625627 |
Anschrift: | Am Ring 10, 4509 Neukyhna |
Telefon: | 034602437753 |
Schon 1205 wurde der heutige Landsberger Ortsteil urkundlich genannt. Schwerz befindet sich östlich von Halle. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten sind hier zu finden, so die mittelalterliche Dorfkirche, das...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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