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Lohnsteuerhilfe Zweimen (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Germarstr. 6, 06112 Halle (Saale)
Telefon:03458044764
Fax:03452021831
E-Mail:michael.schultz@vlh.de
Anschrift:Zschortauer Str. 76, 04129 Leipzig
Telefon:03419106852
Fax:03412337595
E-Mail:annett.onasch@vlh.de
Anschrift:Koburger Str. 83, 04416 Markkleeberg
Telefon:034135016684
Fax:034135016657
E-Mail:ines.mai@vlh.de
Anschrift:Kirschallee 1, 04416 Markkleeberg
Telefon:034122224424
E-Mail:regina.windisch@vlh.de
Anschrift:Walter-Albrecht-Weg 95, 04357 Leipzig
Telefon:034160016991
E-Mail:fritz.haendler@vlh.de
Anschrift:Taubestr. 15, 04347 Leipzig
Telefon:03413014551
Fax:03413014552
E-Mail:guido.zacharias@vlh.de
Anschrift:Paul-Thiersch-Str. 13, 06124 Halle (Saale)
Telefon:03458042056
Fax:03458042056
E-Mail:siegfried.schroeder@vlh.de
Anschrift:Pestalozzistr. 13, 04442 Zwenkau
Telefon:034203447882
Fax:03420344025
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
Anschrift:Alfred-Junge-Str. 16b, 06667 Weißenfels
Telefon:03443334443
E-Mail:katja.schiedt@vlh.de
Anschrift:Am Wallgraben 32, 04509 Delitzsch
Telefon:034202877629
E-Mail:nancy.frauboese@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Zweimen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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