Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Bahnhof 6a, 39619 Arendsee (Altmark) |
Telefon: | 03939981816 |
Anschrift: | Algenstädter Str. 7 a, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039086309 |
Anschrift: | Chausseestr. 7, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039075608 |
Anschrift: | Kastanienallee 33, 39606 Altmärkische Höhe |
Telefon: | 039391310 |
Anschrift: | Stapeler Weg 24, 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark) |
Telefon: | 03939281306 |
Anschrift: | Chausseestr. 28, 39579 Hansestadt Stendal |
Telefon: | 03931214491 |
Anschrift: | Badel Nr. 25, 39624 Kalbe/Milde |
Telefon: | 039009264 |
Anschrift: | Unter den Eichen 6, 39624 Kalbe/Milde |
Telefon: | 039081334 |
Anschrift: | Kleine Velgauer Str. 17, 29410 Arendsee (Altmark) |
Telefon: | 039034234 |
Anschrift: | Holzmarkt 13, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 03907730244 |
Bismark im Landkreis Stendal liegt ca. 24 km nordwestlich der Kreisstadt Stendal und geht namentlich auf den Flussnamen Biese und dem althochdeutschen Mark (Gegend, Gebiet) zurück. Als Wahrzeichen der Stadt...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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