Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Spremberger Str. 52a, 3119 Welzow |
Telefon: | 03575120599 |
Anschrift: | Dorfstr. 41, 2979 Spreetal |
Telefon: | 03572750225 |
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Anschrift: | Cottbuser Str. 15, 3119 Welzow |
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Anschrift: | Marktstr. 8, 2994 Bernsdorf |
Telefon: | 03572320667 |
E-Mail: | kita-kinderland@awo-lausitz.de |
Anschrift: | Leippsche Str. 33, 1945 Hohenbocka |
Anschrift: | Ringstr. 8, 8289 Schneeberg |
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Anschrift: | Kraftwerkstr. 73, 3130 Spremberg |
Telefon: | 035632047 |
Anschrift: | Heinrichsfelder Allee 58b, 3130 Spremberg |
Telefon: | 03563608611 |
Fax: | 03563344054 |
E-Mail: | kita-spreespatzen@freenet.de |
Anschrift: | Str. der Energie 22, 1968 Senftenberg |
Telefon: | 035733942 |
Fax: | 0357373237 |
Unweit der Landesgrenze zu Brandenburg, wenige Kilometer von Hoyerswerda entfernt, befindet sich Elsterheide. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten machen den Ort zu einem beliebten Ausflugsziel: beispielsweise die...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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