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Lohnsteuerhilfe Wachau (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bertolt-Brecht-Allee 24, 01309 Dresden
Telefon:01736148715
E-Mail:andreas.lehmann@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 235, 01139 Dresden
Telefon:03518581887
Fax:03513161683
E-Mail:kerstin.werner@vlh.de
Anschrift:Zwinglistr. 19, 01277 Dresden
Telefon:03512540569
Fax:03512540568
E-Mail:romy.sachse@vlh.de
Anschrift:Lingnerallee 3, 01069 Dresden
Telefon:03514859829
E-Mail:susanne.jaekel@vlh.de
Anschrift:Wallstr. 21, 01067 Dresden
Telefon:03512672903
E-Mail:brigitte.seidel@vlh.de
Anschrift:Hosterwitzer Str. 3, 01259 Dresden
Telefon:03512019936
E-Mail:anita.hoheisel@vlh.de
Anschrift:Wasastr. 50, 01445 Radebeul
Telefon:035183392114
E-Mail:kathleen.ramin@vlh.de
Anschrift:Wiener Platz 6, 01069 Dresden
Telefon:03514706670
Fax:03514706671
E-Mail:madlen.kummer@vllh.de
Anschrift:Andreas-Schubert-Str. 13, 01069 Dresden
Telefon:03514724102
Fax:03514724144
E-Mail:werner-peter.kroenert@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 6, 01468 Moritzburg
Telefon:03514798855
Fax:03518628823
E-Mail:michael.uhlendorf@vlh.de
Sprechzeiten:Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr
Montag bis Freitag von 13 bis 16 Uhr
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr
Montag bis Freitag von 13 bis 16 Uhr
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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