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Lohnsteuerhilfe Pfaffroda (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Augustusburger Str. 70, 09557 Flöha
Telefon:037267892850
Fax:037267892849
E-Mail:monika.endruschat@vlh.de
Anschrift:Schlossberg 20, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:03505225244
Fax:03505229245
E-Mail:erika.schroeter@vlh.de
Anschrift:Seifentalstr. 3d, 09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon:0373412833
E-Mail:karin.decker@vlh.de
Anschrift:Adam-Ries-Str. 57, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:03733679240
E-Mail:daniela.moritz@vlh.de
Anschrift:Oberer Bahnhof 13, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:0373344198
E-Mail:claus.frenzel@vlh.de
Anschrift:Zick-Zack-Weg 14, 09471 Königswalde
Telefon:0373321976
Fax:03733428873
E-Mail:kerstin.mueller@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 10, 09577 Niederwiesa
Telefon:037267907695
Fax:037267907697
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 5, 01773 Altenberg
Telefon:03505632094
Fax:03505632058
E-Mail:birgit.pauli@vlh.de
Anschrift:An der Niedermühle 7, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:03504618714
E-Mail:petra.preusscher@vlh.de
Anschrift:Herrengasse 19, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:03504615855
Fax:03504610916
E-Mail:petra.preusscher@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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