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Lohnsteuerhilfe Boxberg/Oberlausitz (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Reichenstr. 4, 02625 Bautzen
Telefon:0359147494
Fax:035915258934
E-Mail:ines.kasper@vlh.de
Anschrift:Am Sportplatz 4, 02894 Reichenbach
Telefon:03582888469
Fax:03582888479
E-Mail:ralf-peter.wuenschmann@vlh.de
Anschrift:Wilthenerstr. 16, 02625 Bautzen
Telefon:01713343371
E-Mail:heidrun.leuschner@vlh.de
Anschrift:Keuner Str. 67, 03149 Forst/Lausitz
Telefon:0356299419
E-Mail:rita.franzke@vlh.de
Anschrift:Bautzener Str. 29, 02692 Obergurig
Telefon:0359141644
Fax:03591304083
E-Mail:ursula.richter@vlh.de
Anschrift:Bautzener Str. 7f, 02692 Obergurig
Telefon:03591306366
Fax:03591306797
E-Mail:gabriele.adler-bartosch@vlh.de
Anschrift:Max-Fritz-Hammer Str. 8d, 03149 Forst/Lausitz
Telefon:03562664076
E-Mail:sylvia.kohn@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Str. 54, 03149 Forst/Lausitz
Telefon:035622828
Fax:035622860
E-Mail:h.-j.mummert@vlh.de
Anschrift:Frankfurter Str. 44, 03149 Forst/Lausitz
Telefon:035624898923
Fax:0513680417119
E-Mail:peter.finkenstaedt@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Str. 4, 03103 Neupetershain
Telefon:035751275098
E-Mail:antje.kotzur@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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