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Lohnsteuerhilfe Frankenberg/Sachsen (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:August-Bebel-Str. 3, 09350 Lichtenstein
Telefon:03720495878
Fax:03720495753
E-Mail:anna-maria.nobis@vlh.de
Anschrift:Am Walzwerk 11, 09526 Olbernhau
Telefon:03736072897
Fax:03736069858
E-Mail:anke.fischer-muehl@vlh.de
Anschrift:Adam-Ries-Str. 57, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:03733679240
E-Mail:daniela.moritz@vlh.de
Anschrift:Sportplatzweg 4, 09350 Heinrichsort
Telefon:03720464823
Fax:03720464825
E-Mail:sabine.bley@vlh.de
Anschrift:Am Fischbach 8, 04654 Frohburg
Telefon:03434852576
E-Mail:ute.preis@vlh.de
Anschrift:Oberer Bahnhof 13, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:0373344198
E-Mail:claus.frenzel@vlh.de
Anschrift:Knappensteig 9, 01665 Klipphausen
Telefon:01636410225
E-Mail:anja.feder@vlh.de
Anschrift:St. Niclaser Hauptstr. 129, 08132 Mülsen
Telefon:03760145950
Fax:03760145951
E-Mail:anna-maria.nobis@vlh.de
Anschrift:Zick-Zack-Weg 14, 09471 Königswalde
Telefon:0373321976
Fax:03733428873
E-Mail:kerstin.mueller@vlh.de
Anschrift:Großenhainer Str. 52a, 01662 Meißen
Telefon:03521738636
Fax:03521710770
E-Mail:petra.unger-gottschlich@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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