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Lohnsteuerhilfe Oederan (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Uhlichs Weg 3b, 09224 Chemnitz
Telefon:03718000705
E-Mail:ines.manthey@vlh.de
Anschrift:Seifentalstr. 3d, 09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon:0373412833
E-Mail:karin.decker@vlh.de
Anschrift:Am Walzwerk 11, 09526 Olbernhau
Telefon:03736072897
Fax:03736069858
E-Mail:anke.fischer-muehl@vlh.de
Anschrift:Roßweiner Str. 30, 04720 Döbeln
Telefon:03431711342
Fax:03431710223
E-Mail:veronika.drescher@vlh.de
Anschrift:Gerhart-Hauptmann-Str. 14, 04746 Hartha
Telefon:03432860500
Fax:03432860501
E-Mail:thomas.dreissig@vlh.de
Anschrift:Oschatzer Str. 12d, 04720 Döbeln
Telefon:03431571761
Fax:03431729826
E-Mail:thomas.dreissig@vlh.de
Anschrift:Hopfenweg 5, 09212 Limbach-Oberfrohna
Telefon:03722815360
E-Mail:sylvia.loetsche@vlh.de
Anschrift:Adam-Ries-Str. 57, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:03733679240
E-Mail:daniela.moritz@vlh.de
Anschrift:Ahornbergweg 41, 09548 Kurort-Seiffen
Telefon:037362879810
Fax:037362879811
E-Mail:andrea.ihle@vlh.de
Anschrift:Oberer Bahnhof 13, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:0373344198
E-Mail:claus.frenzel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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