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Lohnsteuerhilfe Neumark (Vogtland) (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Crimmitschauer Str. 51, 04626 Schmölln
Telefon:037626634198
E-Mail:manja.neidel@vlh.de
Anschrift:Taupadel 56, 04603 Nobitz
Telefon:03449330576
E-Mail:birgit.winter@vlh.de
Anschrift:Eibenstocker Weg 19, 08309 Eibenstock
Telefon:03775255387
E-Mail:heidi.richter@vlh.de
Anschrift:Hofer Str. 101, 09353 Oberlungwitz
Telefon:03723629373
Fax:03729895561
E-Mail:inge.knoll@vlh.de
Anschrift:Conrad-Clauß-Str. 35, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:037236792352
Fax:037236792353
E-Mail:doreen.winter@vlh.de
Anschrift:Schloßstraße 11, 07545 Gera
Telefon:036555291021
E-Mail:marina.heise@vlh.de
Anschrift:Zschochernstr. 40, 07545 Gera
Telefon:03652900300
Fax:03652900301
E-Mail:beate.brandes@vlh.de
Anschrift:Am Schlossberg 7, 08344 Grünhain-Beierfeld
Telefon:03774640997
E-Mail:christa.schmuck@vlh.de
Anschrift:Parkstr. 2b, 08248 Klingenthal
Telefon:03746720025
E-Mail:brigitte.baumgart@vlh.de
Anschrift:Karlsbader Str. 65, 08340 Schwarzenberg
Telefon:0377425312
E-Mail:steffen.schoele@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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