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Lohnsteuerhilfe Hartmannsdorf bei Kirchberg (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 84, 08459 Neukirchen
Telefon:037627096746
Fax:0376291224
E-Mail:frank.neupert@vlh.de
Anschrift:Lungwitzer Str. 75, 08371 Glauchau
Telefon:037634047747
E-Mail:sylvia.jaehnichen@vlh.de
Anschrift:Conrad-Clauß-Str. 35, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:037236792352
Fax:037236792353
E-Mail:doreen.winter@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Klingenthal (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
26.36 km von Hartmannsdorf bei Kirchberg
Anschrift:Parkstr. 2b, 08248 Klingenthal
Telefon:03746720025
E-Mail:brigitte.baumgart@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 9, 09481 Scheibenberg
Telefon:0373498804
E-Mail:simone.harasim@vlh.de
Anschrift:Tunnelweg 13, 08371 Glauchau
Telefon:0376378223
E-Mail:manuela.tesch@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Elsterberg (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
26.93 km von Hartmannsdorf bei Kirchberg
Anschrift:Walter-Suchanek-Str. 23d, 07985 Elsterberg
Telefon:03662121932
Fax:03662121932
E-Mail:annelie.schmeller@vlh.de
Anschrift:Klaffenbacher Str. 66, 09221 Neukirchen
Telefon:0372131055
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
Anschrift:Uhlichs Weg 3b, 09224 Chemnitz
Telefon:03718000705
E-Mail:ines.manthey@vlh.de
Anschrift:Seifentalstr. 3d, 09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon:0373412833
E-Mail:karin.decker@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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