Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Otto-Garber-Weg 4, 23879 Mölln |
Telefon: | 04542843517 |
E-Mail: | spatzennest@kindergarten-moelln.de |
Anschrift: | Jochim-Polleyn-Platz 13, 23879 Mölln |
Telefon: | 0454288411 |
E-Mail: | eva-kita-polleyn@gmx.de |
Anschrift: | Herrenschlag 15, 23879 Mölln |
Telefon: | 045428223567 |
Fax: | 045428569585 |
E-Mail: | info@kinderreich-montessori.de |
Anschrift: | Auf der Horst 7, 21493 Elmenhorst |
Telefon: | 041567882 |
Anschrift: | Schulstraße 1a, 23899 Gudow |
Telefon: | 04547891142 |
Anschrift: | Liperiring 1, 21514 Büchen |
Telefon: | 04155499580 |
Anschrift: | Zum Heidberg, 23911 Mustin |
Telefon: | 01701052071 |
Anschrift: | Am Indutsriepark 3-10, 21514 Büchen |
Telefon: | 04155492824 |
Anschrift: | Möllner Straße 4, 21514 Büchen |
Telefon: | 041553829 |
Anschrift: | Zum Sportplatz 1, 21516 Müssen |
Telefon: | 04155808881 |
E-Mail: | kita@drk-kv-rz.de |
Hornbek ist seit 1747 Teil des Herzogtums Lauenburg. Die Gemeinde liegt unweit von Mölln und gehört dem Amt Breitenfeld an. Der idyllische Ort ist besonders für Erholung Suchende attraktiv.
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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