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Lohnsteuerhilfe Mölln (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hamburger Landstr. 35-39, 21465 Wentorf
Telefon:04072544533
Fax:04072544531
E-Mail:ilke.hullmann@vlh.de
Anschrift:Wolfshorn 6, 21395 Tespe
Telefon:04133404100
E-Mail:evelin.stille@vlh.de
Anschrift:Möllner Landstr. 48b, 21509 Glinde
Telefon:04071004162
E-Mail:renate.appel@vlh.de
Anschrift:H.-Litzendorf-Str. 30, 23942 Dassow
Telefon:03882680898
Fax:038826889847
E-Mail:norbert.krueger@vlh.de
Anschrift:Poststr. 11, 19230 Hagenow
Telefon:03883726972
Fax:03883726971
E-Mail:silke.lewerenz@vlh.de
Anschrift:Siedlergarten 30, 21379 Scharnebeck
Telefon:04136910564
E-Mail:erika.woelbeling@vlh.de
Anschrift:Kaninchenberg 12, 23689 Pansdorf
Telefon:045042158138
E-Mail:christoph.juers@vlh.de
Anschrift:Tannenbergstr. 23, 23936 Grevesmühlen
Telefon:03881710238
E-Mail:michael.behnke@vlh.de
Anschrift:Im Suren Winkel 54, 21365 Adendorf
Telefon:04131981377
E-Mail:gunther.freiherrvonmirbach@vlh.de
Anschrift:Teilfeld 11, 21339 Lüneburg
Telefon:04131681559
Fax:04131681373
E-Mail:ute.tietz@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Mölln? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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