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Kindergärten in Herzhorn - Anschrift & Kontakt (Seite 3)

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:West 31, 25578 Neuenbrook
Telefon:048242462
E-Mail:kita-spatzenriep@web.de
Anschrift:Schulstr. 20, 25371 Seestermühe
Telefon:04125835
Anschrift:Schulstr. 12, 25371 Seestermühe
Telefon:04125957950
Anschrift:Dorfstr. 39, 25370 Seester
Telefon:041259583094
(0)
Kindergarten “Zipfelmütze“
9.34 km von Herzhorn
Anschrift:Sandberg 120, 25335 Elmshorn
Telefon:0412124256
(0)
DRK-Kindertagesstätte
9.48 km von Herzhorn
Anschrift:Hedwig-Kreutzfeldt-Weg 3, 25335 Elmshorn
Telefon:041212623390
(0)
DRK-Kindertagesstätte
9.53 km von Herzhorn
Anschrift:Turnstr. 20, 25335 Elmshorn
Telefon:041212612990
(0)
AWO Kindergarten Horst
9.56 km von Herzhorn
Anschrift:Pappelallee 6, 25358 Horst
Telefon:041262765
Anschrift:Am Sportplatz 4, 25599 Wewelsfleth
Telefon:04829645
(0)
Ev. Kindergarten St. Nikolai
10.15 km von Herzhorn
Anschrift:Kirchenstr. 38, 25335 Elmshorn
Telefon:0412122864
21 - 30 von 100
Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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