Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 65, 25368 Kiebitzreihe |
Telefon: | 041215459 |
Anschrift: | Kirchenstr. 6, 25361 Süderau |
Telefon: | 048242550 |
Anschrift: | Kirchenstr. 21, 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop |
Telefon: | 041218118 |
Anschrift: | Grevenkoper Riep 13, 25361 Grevenkop |
Telefon: | 048242462 |
E-Mail: | kita-spatzenriep@web.de |
Anschrift: | Botterhörn 2, 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop |
Telefon: | 04121870745 |
Anschrift: | Gartenstraße 9, 25587 Münsterdorf |
Telefon: | 0482182062 |
Anschrift: | Am Freibad, 25361 Krempe |
Telefon: | 048241065 |
Anschrift: | Birkenweg 16 a, 25361 Krempe |
Telefon: | 04824984 |
Anschrift: | Memeler Str. 36, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 0412183292 |
Anschrift: | Kirchenstraße 16, 25597 Breitenberg |
Telefon: | 04822950640 |
Hohenfelde ist auf einem Geestausläufer gelegen und wird von der Kremper Au durchflossen. Große Bekanntheit besitzt die Gemeinde durch das Kulturdenkmal „Büchsenwall“.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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