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Lohnsteuerhilfe Hirschfeld (Thüringen) (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Rosengasse 9, 07987 Mohlsdorf
Telefon:036614539993
E-Mail:guenther.stemmler@vlh.de
Anschrift:Am Fischbach 8, 04654 Frohburg
Telefon:03434852576
E-Mail:ute.preis@vlh.de
Anschrift:Werdauer Str. 9, 07973 Greiz
Telefon:03661674440
Fax:03661677242
E-Mail:birgit.doelz-einenkel@vlh.de
Anschrift:Alfred-Junge-Str. 16b, 06667 Weißenfels
Telefon:03443334443
E-Mail:katja.schiedt@vlh.de
Anschrift:Pestalozzistr. 13, 04442 Zwenkau
Telefon:034203447882
Fax:03420344025
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
Anschrift:Falkenweg 12, 08066 Zwickau
Telefon:0375473820
Fax:0375473820
E-Mail:angelika.schwabe@vlh.de
Anschrift:Erich-Mühsam-Str. 32, 08062 Zwickau
Telefon:0375787685
Fax:03720464825
E-Mail:sabine.bley@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Penig (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
34.36 km von Hirschfeld (Thüringen)
Anschrift:Wernsdorfer Str. 1d, 09322 Penig
Telefon:03738185535
E-Mail:ellen.pfefferkorn@vlh.de
(3)
Lohnsteuerhilfeverein "Stadt Naumburg" e.V.
35.09 km von Hirschfeld (Thüringen)
Anschrift:Neustraße 7, 06618 Naumburg (Saale)
Telefon:03445776162
E-Mail:lsthv-stadtnaumburg@web.de
Anschrift:Gabelsbergerstr. 10, 08064 Zwickau
Telefon:03757921629
E-Mail:betina.troll-kallert@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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