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Lohnsteuerhilfe Schömberg (Weida) (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Saalfelder Str. 156, 07381 Pößneck
Telefon:03647449310
Fax:03647449311
E-Mail:frank.walther@vlh.de
Anschrift:Gabelsbergerstr. 10, 08064 Zwickau
Telefon:03757921629
E-Mail:betina.troll-kallert@vlh.de
Anschrift:Löbdergraben 29, 07743 Jena
Telefon:036413096169
Fax:036413096143
E-Mail:dieter.tonndorf@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 38, 06711 Zangenberg
Telefon:03441288413
Fax:03441215940
E-Mail:inge.czossek@vlh.de
Anschrift:Otto-Schott-Str. 41, 07745 Jena
Telefon:015141647482
E-Mail:matthias.paar@vlh.de
Anschrift:Closewitzer Str. 33, 07743 Jena
Telefon:036412956245
E-Mail:carolin.piehl@vlh.de
Anschrift:Brückenstr. 40, 07774 Dornburg-Camburg
Telefon:03642770224
E-Mail:margit.mueller@vlh.de
Anschrift:Teucherner Str. 86, 06682 Teuchern
Telefon:03444320713
Fax:03444322100
E-Mail:marina.klotz@vlh.de
Anschrift:Lutherstr. 184, 07743 Jena
Telefon:03641820687
Fax:036412194061
E-Mail:irmtraud.seime@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 1, 06711 Zeitz
Telefon:01633346644
E-Mail:christian.specht@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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