Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchweg 2, 7580 Linda bei Weida |
Telefon: | 03660890176 |
Anschrift: | Wöhlsdorf 46, 7955 Auma-Weidatal |
Telefon: | 03662620009 |
Anschrift: | Schulstr. 17, 7937 Zeulenroda-Triebes |
Telefon: | 03662251217 |
Anschrift: | Wesserstr. 21, 7937 Zeulenroda-Triebes |
Telefon: | 03662251432 |
Anschrift: | Nitschareuth Nr. 25, 7957 Langenwetzendorf |
Telefon: | 03662520430 |
E-Mail: | sonnenkaefer@langenwetzendorf.de |
Anschrift: | Friedrich-Fröbel-Str. 11, 7589 Münchenbernsdorf |
Telefon: | 0366042314 |
Anschrift: | Hauptstr. 29, 7589 Lederhose |
Telefon: | 0366042675 |
Anschrift: | Str. des Friedens 27, 7819 Mittelpöllnitz |
Telefon: | 03648230780 |
Anschrift: | Siedlung 1, 7987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf |
Telefon: | 03662320414 |
E-Mail: | kita.waltersdorf@awo-greiz.de |
Anschrift: | Großsaara 23 , 7589 Saara |
Telefon: | 03660420978 |
Weida ist eine Stadt, die mitten im Landkreis Greiz am östlichen Rand Thüringens liegt. Die Stadt Gera ist etwa 12 km entfernt. Die erste urkundliche Erwähnung Weidas geht auf das Jahr 1209 zurück. Die...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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