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Lohnsteuerhilfe Heideland (Thüringen) (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Otto-Schott-Str. 41, 07745 Jena
Telefon:015141647482
E-Mail:matthias.paar@vlh.de
Anschrift:Lutherstr. 184, 07743 Jena
Telefon:03641820687
Fax:036412194061
E-Mail:irmtraud.seime@vlh.de
Anschrift:Geraer Str. 13, 07570 Weida
Telefon:03660361906
Fax:03660361908
E-Mail:cornelia.raths@vlh.de
Anschrift:Kirchweg 11, 07751 Rothenstein
Telefon:03642453858
E-Mail:kerstin.glaesser@vlh.de
Anschrift:Schletterstr. 13d, 04539 Groitzsch
Telefon:03429641794
E-Mail:ines.brause@vlh.de
Anschrift:Pflichtendorfer Str. 25, 04617 Rositz
Telefon:034498803792
E-Mail:elke.gottlieb@vlh.de
Anschrift:Crimmitschauer Str. 51, 04626 Schmölln
Telefon:037626634198
E-Mail:manja.neidel@vlh.de
Anschrift:Apoldaer Str. 27, 99510 Pfiffelbach
Telefon:03646232624
Fax:03646230339
E-Mail:karin.strese@vlh.de
Anschrift:Taupadel 56, 04603 Nobitz
Telefon:03449330576
E-Mail:birgit.winter@vlh.de
Anschrift:Baumweg 17, 04420 Markranstädt
Telefon:03420518871
Fax:03420518872
E-Mail:adelheid.lehmann@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Heideland (Thüringen)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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