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Lohnsteuerhilfe Hermsdorf (Thüringen) (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schletterstr. 13d, 04539 Groitzsch
Telefon:03429641794
E-Mail:ines.brause@vlh.de
Anschrift:Markt 10, 08499 Mylau
Telefon:037653808076
Fax:037653809823
E-Mail:angela.reinholz@vlh.de
Anschrift:Stauffenbergstr. 26, 07318 Saalfeld
Telefon:03671643428
E-Mail:dieter.michaelis@vlh.de
Anschrift:Eisnerstr. 8, 07318 Saalfeld
Telefon:03671614420
Fax:03671614420
E-Mail:joerg.graefe@vlh.de
Anschrift:Wetzendorfer Str. 15 b, 06642 Nebra
Telefon:034461599860
E-Mail:katja.nette@vlh.de
Anschrift:Wurzbacher Str. 2, 07338 Leutenberg
Telefon:03673430115
Fax:03673430114
E-Mail:petra.meinhardt@vlh.de
Anschrift:Pestalozzistr. 13, 04442 Zwenkau
Telefon:034203447882
Fax:03420344025
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
Anschrift:Baumweg 17, 04420 Markranstädt
Telefon:03420518871
Fax:03420518872
E-Mail:adelheid.lehmann@vlh.de
Anschrift:Am Teich 16, 04420 Markranstädt
Telefon:03420588766
Fax:03420599917
E-Mail:maritta.wittig@vlh.de
Anschrift:Liebknechtstr. 35, 08523 Plauen
Telefon:03741131545
Fax:03741131545
E-Mail:ralf.rabenstein@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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