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Lohnsteuerhilfe Gefell (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Aueweg 4, 07318 Saalfeld
Telefon:0367135144
Fax:03671357254
E-Mail:petra.ruppe@vlh.de
Anschrift:Geraer Str. 13, 07570 Weida
Telefon:03660361906
Fax:03660361908
E-Mail:cornelia.raths@vlh.de
Anschrift:Rosengasse 9, 07987 Mohlsdorf
Telefon:036614539993
E-Mail:guenther.stemmler@vlh.de
Anschrift:Schwedenstr. 26, 96317 Kronach
Telefon:092619100131
Fax:092619100138
E-Mail:nadja.volk@vlh.de
Anschrift:Fölschnitz 28, 95361 Ködnitz
Telefon:092218780072
E-Mail:nadine.penning@vlh.de
Anschrift:Dienstädt 49, 07768 Eichenberg
Telefon:03642360541
Fax:03642322490
E-Mail:andrea.guether@vlh.de
Anschrift:Gustav-Adolf-Str. 7, 95326 Kulmbach
Telefon:092218278355
E-Mail:susan.griesshammer-kleinheinz@vlh.de
Anschrift:Am Wiesengrund 1b, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:03761186146
Fax:03761186147
E-Mail:gabriele.schwarze@vlh.de
Anschrift:Sankt-Gangloffer-Str. 11, 07629 Reichenbach
Telefon:03660141642
Fax:03660140175
E-Mail:kathrin.albrecht@vlh.de
Anschrift:Kirchweg 11, 07751 Rothenstein
Telefon:03642453858
E-Mail:kerstin.glaesser@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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