Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Auf dem Dohlenberg 5, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648156377 |
Anschrift: | Am Schulberg 12, 7333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03673222305 |
Anschrift: | Am Rosenweg 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648124024 |
Anschrift: | Am Steinbühl 3, 7333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03673222264 |
Anschrift: | An der Körnerlinde 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648159999 |
Anschrift: | Weltwitz 5, 7819 Schmieritz |
Telefon: | 03648123231 |
Anschrift: | Untere Kirchstr. 9, 7907 Schleiz |
Telefon: | 03663403330 |
Anschrift: | Zur Rothspitze 10, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648123003 |
Anschrift: | Lausnitzweg 16, 7333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03671645423 |
Anschrift: | Lückenmühle 13, 7368 Remptendorf |
Telefon: | 03664040450 |
Die kleine Gemeinde Peuschen liegt mit den Ortsteilen Bahren und Laskau im thüringischen Saale-Orla-Kreis. Die behördliche Anerkennung als Gemeinde erfuhr das Dorf im Jahr 1876.
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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