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Lohnsteuerhilfe Schmieritz (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Liebknechtstr. 35, 08523 Plauen
Telefon:03741131545
Fax:03741131545
E-Mail:ralf.rabenstein@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 36, 07613 Heideland-Lindau
Telefon:03669156151
E-Mail:eckart.hanf@vlh.de
Anschrift:Am Wiesengrund 1b, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:03761186146
Fax:03761186147
E-Mail:gabriele.schwarze@vlh.de
Anschrift:Markt 10, 08499 Mylau
Telefon:037653808076
Fax:037653809823
E-Mail:angela.reinholz@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 8, 99510 Stobra
Telefon:03644564555
Fax:03644560353
E-Mail:frank.martin@vlh.de
Anschrift:Marktstr. 14, 07330 Probstzella
Telefon:03673570856
E-Mail:sabine.radwan@vlh.de
Anschrift:Salzstr. 28, 99518 Bad Sulza
Telefon:03646122531
Fax:03646122531
E-Mail:frank.graf@vlh.de
Anschrift:Zöllnerstr. 8, 99423 Weimar
Telefon:03643513168
Fax:03643772649
E-Mail:hartmut.strassbur@vlh.de
Anschrift:Washingtonstr. 53a, 99423 Weimar
Telefon:03643514801
Fax:03643778352
E-Mail:juergen.rossbach@vlh.de
Anschrift:Apoldaer Str. 27, 99510 Pfiffelbach
Telefon:03646232624
Fax:03646230339
E-Mail:karin.strese@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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