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Lohnsteuerhilfe Markvippach (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Spatenweg 16, 99706 Sondershausen
Telefon:036325415934
E-Mail:sybille.bahlo@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 99885 Wölfis
Telefon:03624312794
Fax:03624401412
E-Mail:andrea.gruschke@vlh.de
Anschrift:Oberröblinger Str. 24, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464611535
Fax:03464544850
E-Mail:sabine.kuehnold@vlh.de
Anschrift:Hallesche Str. 69, 06536 Südharz
Telefon:034651919895
E-Mail:daniel.wenzel@vlh.de
Anschrift:Nebraer Weg 10, 06268 Querfurt
Telefon:03477126756
Fax:03477125242
E-Mail:dagmar.hecker@vlh.de
Anschrift:Allstedter Str. 6, 06295 Osterhausen
Telefon:03477691861
Fax:03477691861
E-Mail:steffi.ziervogel-sommer@vlh.de
Anschrift:Neue Weide 11, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464342964
Fax:03464342964
E-Mail:cornelia.redlich@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 3, 98716 Geschwenda
Telefon:03620595704
Fax:03620571830
E-Mail:heike.marr@vlh.de
Anschrift:Talstr. 1, 98716 Geraberg
Telefon:036772059781
Fax:036772059782
E-Mail:wolfgang.koch@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 15, 98693 Ilmenau
Telefon:036772004000
Fax:036772004005
E-Mail:katja.erdmann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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