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Der Gewerbeeintrag Pflegedienst Christiane Kellermann in Riethgen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Pflege, Alltagshilfe, Krankenpflege.
Herzlich Willkommen bei Ihrem Pflegedienst Christiane Kellermann! Meine Vision ist die Pflege in einem besonderen Licht erhellen zu lassen, in Form von Professionalität und Menschlichkeit. Meine Team aus derzeitig 20 Mitarbeiterinnen und ich geben jeden Tag unser Bestes und sind Dankbar für Ihr Vertrauen. Unsere Stärken sind Teamfähigkeit, Akzeptanz und respektvoller Umgang mit unseren Patienten und Angehörigen. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören. Ihr Team vom Pflegedienst Christiane Kellermann
Die Gemeinde Riethgen liegt im Landkreis Sömmerda des Freistaates Thüringen. Erstmals wurde die Ortschaft im Jahre 786 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist das in der Nähe gelegene Wildgehege.
Weitere Einträge zu Pflege in Riethgen im Branchenbuch
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Im Branchenbuch für Pflegeberufe und Unternehmen aus der Gesundheits- und Krankenpflege sind u. a. Seniorenheime und Firmen für Alltagshilfe aufgeführt.
Einsatzgebiete der Pflege
Die Pflege von Menschen ist eine der wichtigsten medizinischen und gesellschaftlichen Aufgaben. Beispielsweise sind Altenpflege, Kinderkrankenpflege und die häusliche bzw. ambulante Pflege typische Einsatzgebiete.
Häusliche Pflege
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch außerhalb von einer teil- oder vollstationären Einrichtung versorgt wird, spricht man von häuslicher Pflege. Rechtlich bilden insb. die Pflegeversicherung und das Sozialhilferecht (Sozialgesetzbuch XI und XII) die wichtigsten Grundlagen.
Eingeschränkte Alltagskompetenz
In der deutschen sozialen Pflegeversicherung wird von der eingeschränkten Alltagskompetenz gesprochen. Diese liegt normalerweise dann vor, wenn der Versicherte an einer geistigen Behinderung, psychischen Erkrankungen oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen leidet.
Gesetzliche Grundlagen der Pflege
Für pflegerische Maßnahmen und die Versorgung von erkrankten und behinderten Menschen finden einige Gesetzesgrundlagen Anwendung. Z. B. das Hausbetreuungsgesetz, das Krankenpflegegesetz und das Sozialgesetzbuch greifen bei Pflegemaßnahmen und Pflegeplanungen.