Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstr. 13, 99625 Großmonra |
Telefon: | 03635483288 |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 99634 Wundersleben |
Telefon: | 03637658590 |
Anschrift: | Hauptstr. 9, 99439 Heichelheim |
Telefon: | 03643420515 |
Anschrift: | Promenade 10, 99631 Weißensee |
Telefon: | 03637420576 |
Fax: | 03637420576 |
Anschrift: | Neue Siedlung 286 a, 99631 Günstedt |
Telefon: | 03637420816 |
Anschrift: | Am Anger 31 b, 99439 Großobringen |
Telefon: | 03643420641 |
Fax: | 036434789942 |
E-Mail: | kita-grossobringen.tt@twsd.de |
Anschrift: | An der Eselswiese 144, 99634 Werningshausen |
Telefon: | 03637658347 |
Anschrift: | Weinbergstr. 128, 99195 Nöda |
Telefon: | 03620470421 |
Anschrift: | Riethnordhäuser Str. 44a, 99634 Haßleben |
Telefon: | 03620160987 |
Die Gemeinde Sprötau liegt im Landkreis Sömmerda in Thüringen. Die Ortschaft wurde 1255 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Das kulturelle Leben ist überwiegend durch Vereine geprägt. Sehenswert sind...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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