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Lohnsteuerhilfe Lauterbach (Wartburgkreis) (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

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Lohnsteuerhilfeverein Brotterode (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
28.24 km von Lauterbach (Wartburgkreis)
Anschrift:Schützenhofstr. 20, 98596 Brotterode
Telefon:036840409975
Fax:036840409976
E-Mail:carlo.muench@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Tiefenort (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
28.73 km von Lauterbach (Wartburgkreis)
Anschrift:Schafberg 50, 36469 Tiefenort
Telefon:03695825464
E-Mail:christina.leser@vlh.de
Anschrift:Schlüterstr. 9, 99867 Gotha
Telefon:03621702186
E-Mail:boerg.kaemmerer@vlh.de
Anschrift:Auf der Grube 7, 37269 Eschwege
Telefon:056526080
E-Mail:gudrun.cerwenka@vlh.de
Anschrift:Untergasse 2, 98593 Floh-Seligenthal
Telefon:03684921461
Fax:032229888033
E-Mail:rolf.dellit@vlh.de
Anschrift:Danziger Str. 12, 37242 Bad Sooden-Allendorf
Telefon:0565291505
E-Mail:detlef.lohmann@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 4, 99887 Georgenthal
Telefon:03625340045
E-Mail:gudrun.seeber@vlh.de
Anschrift:Talsperrstr. 28, 99897 Tambach-Dietharz
Telefon:03625232184
Fax:03625246713
E-Mail:ude.hirschfeld@vlh.de
(2)
Lohnsteuerhilfeverein Sollstedt (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
40.33 km von Lauterbach (Wartburgkreis)
Anschrift:Halle-Kasseler-Str. 43, 99759 Sollstedt
Telefon:036338189503
E-Mail:heidrun.schmidt@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Wölfis (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
41.67 km von Lauterbach (Wartburgkreis)
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 99885 Wölfis
Telefon:03624312794
Fax:03624401412
E-Mail:andrea.gruschke@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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