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Umweltämter in Konstanz - Öffnungszeiten

Info zu Umweltamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon:075318001401
Fax:075318001403
E-Mail:Baurechtundumwelt@LRAKN.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Konstanz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen
Telefon:075412040
Fax:075412048800
E-Mail:info@bodenseekreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Umweltamt des Landkreises
29.28 km von Konstanz
Anschrift:Weinbergweg 1, 91154 Roth
Telefon:09171810
Fax:09171811328
E-Mail:info@landratsamt-roth.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung:
Mo-Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg
Telefon:0751854212
Fax:0751854105
E-Mail:lra@rv.de
Öffnungs­zeiten:siehe Homepage (Web - Link)
Anschrift:Bregenzerstr. 35, 88131 Lindau (Bodensee)
Telefon:08382270320
Fax:08382270404
E-Mail:poststelle@landkreis-lindau.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen
Telefon:074619265701
Fax:074619263087
E-Mail:umwelt@landkreis-tuttlingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-12:30 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Umweltamt

Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.

Verwaltungsorganisation der Umweltbehörden

Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.

Zuständigkeitsbereich des Umweltamtes

Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.

Naturschutz

Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.

Gewässerschutz

Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.

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