Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Herrenstraße 34, 88239 Wangen im Allgäu |
Telefon: | 0752274145 |
Fax: | 0752274144 |
E-Mail: | katharina.buehler@wangen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Salzstraße 18, 88145 Hergatz |
Telefon: | 08385921340 |
Fax: | 08385921355 |
E-Mail: | gemeinde@hergatz.de |
Anschrift: | Bodenseestr. 19, 88145 Opfenbach |
Telefon: | 08385921419 |
Fax: | 08385921418 |
E-Mail: | marianne.volkwein@opfenbach.de |
Anschrift: | Lindauer Strasse 2, 88178 Heimenkirch |
Telefon: | 0838180523 |
Fax: | 0838180515 |
E-Mail: | info@heimenkirch.de |
Anschrift: | Kirchstraße 9, 88260 Argenbühl |
Telefon: | 07566940280 |
Fax: | 07566940299 |
E-Mail: | j.sigg@argenbuehl.de |
Anschrift: | Kirchstraße 11, 88267 Vogt |
Telefon: | 0752920927 |
Fax: | 0752920924 |
E-Mail: | flock@gemeinde-vogt.de |
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Wangen im Allgäu liegt im Landkreis Ravensburg, am nördlichen Ufer der Oberen Argen und wurde 815 erstmals urkundlich erwähnt. Zahlreiche bemerkenswerte Sehenswürdigkeiten prägen das Stadtbild, so das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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