Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Zweibrückenstraße 12, 80331 München |
Telefon: | 08921951000 |
Fax: | 08921952221 |
E-Mail: | info@dpma.de |
Anschrift: | Goethestraße 1, 07743 Jena |
Telefon: | 036414054 |
Fax: | 03641405690 |
E-Mail: | info@dpma.de |
Anschrift: | Gitschiner Str. 97, 10969 Berlin |
Telefon: | 08921951000 |
E-Mail: | info@dpma.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Todtmoos im Landkreis Waldshut liegt genau im Schwarzwald und zählt zu den berühmten heilklimatische Kurorten. Es gibt eine katholische Pfarrei mit einer über 700 Jahre alten Tradition. Das Heimatmuseum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Patentamt ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Bundesoberbehörde hat ihren Hauptsitz in München und unterhält Außenstellen in Jena und Berlin. Das DPMA arbeitet mit Patentinformationszentren zusammen.
Das Wort Patent stammt vom lateinischen „patens“ ab, was für Urkunde bzw. offener Brief steht. Insofern wird ein Eigentum bzw. ein Recht beurkundet.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) übernimmt als Bundesoberbehörde verschiedene Aufgaben der Patentverwaltung. Die zentrale Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland ist zuständig für die Erteilung von Patenten sowie die Eintragung von Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern (Designs) sowie Marken. Zudem übernimmt das DPMA Beratungsaufgaben im Rahmen gewerblicher Schutzrechte.
Bereits im Jahr 1474 wurde in Venedig das erste überlieferte Patentgesetz erlassen. Erst 1623 folgten in Großbritannien und 1787 in Frankreich Patentgesetze. 1877 wurde das erste deutsche Patentgesetz erlassen, das der behördlichen Verwaltung unterliegen sollte. In der ehemaligen DDR war das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR für die Verwaltungsaufgaben im Patentrecht zuständig. Von 1990 bis 1998 bestand das Deutsche Patentamt. Seit 1998 besteht das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) (Stand: April 2015).
Für den Schutz des geistigen Eigentums werden normalerweise Patente vergeben. Auch Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster sowie ergänzende Schutzzertifikate und Halbleitertopographien dienen allgemein dem Schutz des geistigen Eigentums.
|