Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Stadtplatz 112, 84489 Burghausen |
Telefon: | 086778870 |
Fax: | 08677887192 |
E-Mail: | rathaus@burghausen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting |
Telefon: | 086715020 |
Fax: | 08671502250 |
E-Mail: | kanzlei@lra-aoe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Untere Dorfstr. 3, 84547 Emmerting |
Telefon: | 0867998730 |
Fax: | 08679987330 |
E-Mail: | verwaltung@gemeinde-emmerting.de |
Anschrift: | Max-Planck-Platz 5, 84508 Burgkirchen an der Alz |
Telefon: | 08679309132 |
Fax: | 08679309169 |
E-Mail: | rathaus@burgkirchen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 18, 84533 Haiming |
Telefon: | 0867898870 |
Fax: | 08678988718 |
E-Mail: | gemeinde@haiming.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 84533 Marktl |
Telefon: | 0867898880 |
E-Mail: | markt@marktl.de |
Anschrift: | Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning |
Telefon: | 08683700719 |
Fax: | 08683700730 |
E-Mail: | info@tittmoning.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Burghausen, gelegen im Landkreis Altötting, befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Nachbarland Österreich. Im frühen 11. Jahrhundert erstmalig urkundlich erwähnt, zählte die Stadt bald zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
|