Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Pflegstraße 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 090674167 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | annette.mouraros@lra-donau-ries.de |
Anschrift: | Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906789421 |
Fax: | 0906789649 |
E-Mail: | bauen@donauwoerth.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 86720 Nördlingen |
Telefon: | 09081840 |
Fax: | 0908184175 |
E-Mail: | stadtverwaltung@noerdlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 09141902174 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 19, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 09141907165 |
Fax: | 09141907167 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen |
Telefon: | 0907151169 |
Fax: | 090715133169 |
E-Mail: | patricia.biller@landratsamt.dillingen.de |
Anschrift: | Königstraße 37/38, 89407 Dillingen |
Telefon: | 0907154141 |
Fax: | 0907154303 |
E-Mail: | stadtdlg@dillingen-donau.de |
Anschrift: | Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170279 |
Fax: | 0842170222 |
E-Mail: | poststelle@landkreis.eichstaett.de |
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Der Landkreis Donau-Ries im westlichen Teil Bayerns befindet sich im Regierungsbezirk Schwaben. Gegliedert ist der Kreis in die Städte Donauwörth und Harburg, sowie den Markt Kaisheim. Darüber hinaus...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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