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Anschrift: | Am Marktplatz 1, 93183 Kallmünz |
Telefon: | 09473908076 |
Fax: | 09473950738 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rs.bayern.de |
Anschrift: | Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf |
Telefon: | 09404642209 |
Fax: | 09404642210 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rs.bayern.de |
Anschrift: | Garnisonstraße 5 , 93155 Hemau |
Telefon: | 094120832030 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rs.bayern.de |
Anschrift: | Lechstr. 50, 93059 Regensburg |
Telefon: | 094120831131 |
Fax: | 094120831200 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rs.bayern.de |
Anschrift: | Regensburger Straße 51, 92507 Nabburg |
Telefon: | 094338960 |
Fax: | 094120831200 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rs.bayern.de |
Anschrift: | Lechstraße 50 , 93057 Regensburg |
Telefon: | 094120831154 |
Fax: | 094120831200 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rs.bayern.de |
Anschrift: | Reimarstr. 10, 93179 Brennberg |
Telefon: | 09484951339 |
Fax: | 09484951387 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rs.bayern.de |
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Kallmünz im Landkreis Regensburg liegt in der Oberpfalz liegt am Zusammenfluss der Naab und der Vils, ca. 25km nördlich von Regensburg. Die erste schriftliche Belegung des Ortes stammt aus dem Jahr 983...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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