Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dr. Martin Luther Str. 15, 93047 Regensburg |
Telefon: | 09415865377 |
Fax: | 09415865375 |
E-Mail: | regensburg@adn-sb.de |
Anschrift: | Von-der-Tann-Str. 7 , 93047 Regensburg |
Telefon: | 09415021171 |
E-Mail: | asb@caritas-regensburg.de |
Anschrift: | Regensburger Str. 46, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 0943174500 |
Fax: | 09431745099 |
E-Mail: | mail@arv-schwandorf.de |
Anschrift: | Pfarrhofgasse 1 , 93309 Kelheim |
Telefon: | 09441500721 |
E-Mail: | schuldnerberatung@caritas-kelheim.de |
Anschrift: | Fleurystraße 7, 92224 Amberg |
Telefon: | 0962114557 |
E-Mail: | arbeiterwohlfahrt-kv-amberg@t-online.de |
Anschrift: | Friedenstr. 33, 92318 Neumarkt |
Telefon: | 09181511270 |
E-Mail: | kreisstelle.neumarkt@caritas-eichstaett.de |
Anschrift: | Pfarrgasse 5, 92339 Beilngries |
Telefon: | 08421975513 |
E-Mail: | hans.wiesner@caritas-eichstaett.de |
Anschrift: | Obere Marktstr. 12 , 85092 Kösching |
Telefon: | 08421975513 |
E-Mail: | hans.wiesner@caritas-eichstaett.de |
Kallmünz im Landkreis Regensburg liegt in der Oberpfalz liegt am Zusammenfluss der Naab und der Vils, ca. 25km nördlich von Regensburg. Die erste schriftliche Belegung des Ortes stammt aus dem Jahr 983...
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Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung und bietet Hilfe für Menschen mit Schulden. Schulden oder eine Überschuldung können Menschen in eine schier ausweglose Situation bringen. An der Stelle setzt die Arbeit von Schuldnerberatungsstellen an.
In einer Schuldnerberatungsstelle wird Hilfe für Schuldner mit finanziellen, rechtlichen sowie psychologischem und sozialen Fragen angeboten. Die Beratung wird oftmals von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern durchgeführt. In die Beratung sind je nach Problemlage Psychologen, Betriebswirte und Juristen eingebunden.
Das Ziel der Beratung besteht primär in der Sicherung der einfachsten Bedürfnisse der Rat suchenden Menschen. Dazu wird eine zeitnahe Absicherung des Schuldners und seiner Familie in Angriff genommen. In erster Linie geht es um elementare Lebensbedürfnisse wie Wohnraum, Strom und Lebensmittel. Später wird eine vollständige Schuldenregulierung angestrebt.
Die in Deutschland geltende Insolvenzordnung ermöglicht überschuldeten Menschen eine Restschuldbefreiung. Nach Eröffnung eine Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer darauf folgenden sechsjährigen Phase des Wohlverhaltens der Schuldner kann eine Zahlungsentpflichtung des Schuldners über ein Gericht beschlossen werden.
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