Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 7, 83527 Haag in Oberbayern |
Telefon: | 08072919937 |
Fax: | 08072919966 |
E-Mail: | otto@markt-haag.de |
Anschrift: | Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn |
Telefon: | 086316990 |
Fax: | 08631699699 |
E-Mail: | poststelle@lra-mue.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Korbiniansweg 3, 83562 Rechtmehring |
Telefon: | 08076499 |
Fax: | 080768595 |
E-Mail: | poststelle@vg-maitenbeth.de |
Anschrift: | Riedener Str. 11, 83564 Soyen |
Telefon: | 08071916912 |
Fax: | 08071916920 |
E-Mail: | gemeinde@soyen.de |
Anschrift: | Kirchplatz 9, 83558 Maitenbeth |
Telefon: | 08076916612 |
Fax: | 08076916620 |
E-Mail: | poststelle@vg-maitenbeth.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 3, 83536 Gars am Inn |
Telefon: | 08073918529 |
Fax: | 08073918515 |
E-Mail: | rebekka.niedermaier@gars.de |
Anschrift: | Hauptstraße 9, 84427 Sankt Wolfgang |
Telefon: | 080851880 |
Fax: | 0808518828 |
E-Mail: | info@st-wolfgang-ob.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Haag in Oberbayern im Landkreis Mühldorf am Inn liegt im Alpenvorland und fand 980 seine erste schriftliche Erwähnung. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen die Burganlage Haag, das Zehentstadel...
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Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.
Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.
Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.
Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.
Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.
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