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Anschrift: | Frankenthaler Straße 2, 81539 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | einbuergerung@lra-m.bayern.de |
Anschrift: | Ruppertstraße 11, 80337 München |
Telefon: | 089115 |
Fax: | 08923344404 |
E-Mail: | rathaus@muenchen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg |
Telefon: | 08960012959 |
Fax: | 0896001252 |
E-Mail: | standesamt@neubiberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 7, 82008 Unterhaching |
Telefon: | 08966551309 |
Fax: | 08966551166 |
E-Mail: | rathaus@unterhaching.de |
Anschrift: | Münchner Straße 70, 85774 Unterföhring |
Telefon: | 08995081120 |
Fax: | 08995081939 |
E-Mail: | info@unterfoehring.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85521 Ottobrunn |
Telefon: | 08960808504 |
Fax: | 08960808103 |
E-Mail: | poststelle@ottobrunn.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 7, 85540 Haar |
Telefon: | 08946002341 |
Fax: | 08946002345 |
E-Mail: | info@gemeinde-haar.de |
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Direkt östlich von Au-Haidhausen ist Berg am Laim gelegen. Der 14. Stadtbezirk Münchens fand schon anno 812 erstmalig urkundliche Erwähnung. Die Ortsteile von Berg am Laim sind teilweise bis heute von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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