Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Schalkhäuser Str. 40, 91522 Ansbach |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 0981182670 |
E-Mail: | familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Tunnelstr. 2, 95448 Bayreuth |
Telefon: | 0921800401 |
Fax: | 092180044277 |
E-Mail: | poststelle-bt@lff.bayern.de |
Anschrift: | Hansastr. 16, 80686 München |
Telefon: | 0800255322210 |
Fax: | 0895482291020 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Solgerstr. 1, 90429 Nürnberg |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 09115293997 |
E-Mail: | familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Heydeckplatz 1, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 08419338360 |
E-Mail: | familienkasse-bayern-sued@arbeitsagentur.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt im Westen Bayerns und ist Teil des Regierungsbezirks Mittelfranken. Neben den Städten Gunzenhausen, Pappenheim, Treuchtlingen und Weißenburg in Bayern umfasst...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
|