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Anschrift: | Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin |
Telefon: | 030901770 |
Fax: | 03090177447 |
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Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin |
Telefon: | 030115 |
Fax: | 03090253300 |
E-Mail: | poststelle@ag-lb.berlin.de |
Anschrift: | Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin |
Telefon: | 030902470 |
Fax: | 03090247200 |
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Anschrift: | Littenstraße 12-17, 10179 Berlin |
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Fax: | 03090232223 |
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Anschrift: | Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin |
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Fax: | 03090191122 |
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Anschrift: | Möckernstraße 130, 10963 Berlin |
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Das Kaulsdorfer Ortsbild wird von der mächtigen St. Martin-Kirche dominiert, welche um 1930 erbaut wurde. Schon 1375 wurde Kaulsdorf erstmalig schriftlich dokumentiert. Durch die abwechslungsreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.
Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.
Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.
Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.
Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.
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